Die Verhaltenstherapie ist ein Psychotherapieverfahren bzw. ein Therapieansatz, welcher neben der analytischen und psychoanalytischen Psychotherapie zu den sogenannten Richtlinienverfahren zählt. Für diese Verfahren besteht für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen Anspruch auf Kostenübernahme.
Verhaltenstherapeuten betrachten Lernprozesse als zentral bedeutsam für Entstehung, Aufrechterhaltung und Behandlung von psychischen Beschwerden und Erkrankungen.
Zu Beginn der Therapie wird in der Regel ein sogenanntes Störungsmodell erarbeitet. Ursachen, Auslöser, konkrete Beschwerden, die Sie zur Aufnahme der Therapie führen sowie Faktoren, welche diese Beschwerden aufrechterhalten werden hierbei gemeinsam identifiziert.
Wenn diese Zusammenhänge und Lernprozesse für PatientIn und TherapeutIn nachvollziehbar sind, steht in der Behandlung die Vermittlung von praktischen Methoden zur selbständigen Bewältigung von konkreten Problemen im Mittelpunkt, im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe.
Ziel ist, dass die/der PatientIn zum Ende der Therapie selbständig und langfristig unterschiedliche Herausforderungen und Probleme im Zusammenhang mit ihren/seinen Beschwerden bzw. ihrer/ seiner Erkrankung bewältigen kann.
Wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Verhaltenstherapie ist die Bereitschaft der Patientin/des Patienten, sich aktiv und regelmäßig vereinbarten Aufgaben zu widmen und neue Bewältigungsstrategien auszuprobieren, einzuüben und regelmäßig im Alltag anzuwenden.